ZITAT(Jays @ 01.09.2010, 14:33 Uhr) index.php?act=findpost&pid=327760
Ok. Ich glaube ich mach das. Vielleicht bekomme ich es hin , dass ich ein allgemeines für alle Messmittel schreiben kann. Das spart Zeit und Aufwand.
Aber vielen Dank für die Antworten.
Wie sieht den das mit dem "Tüv" Aufkleber aus. Auf dem muss doch stehen, wann das Messmittel zur nächsten Kallebrierung muss. Mir wurde mal gesagt, dass es auch so stehen kann, wann es geprüft wurde.
Kann mir da jemand helfen?
Grüße
Geht wahrscheinlich beides. Der eine Termin darf halt nicht mehr als ein Jahr zurückliegen und der andere nicht mehr als ein Jahr in die Zukunft reichen