Hallo zusammen,
richtig ist, dass PMMA (= Acryl- oder Plexiglas) an WZM nicht verboten ist, jedoch absolut ungeeignet (http://www.ipk.fraunhofer.de/images/stories/publikationen/FUTUR_downloads/Futur_3_2008/polycarbonat%20im%20werkzeugmaschinenschutz.pdf). Die Scheiben weisen im Fall eines Aufpralls nur den Bruchteil der Rückhaltefähigkeit auf!
Zitat:
"Grundsätzlich verboten sind PMMA Scheiben nicht. Sie werden ja z.B. auch noch für Cockpit-Scheiben in der Luftfahrt eingesetzt (--> Vergleich hinkt, da sie dort anders aufgebsut sind und die Gefährdungen anders sind).
Hängt halt von der Anwendung ab, aber man kann nicht grundsätzlich sagen, dass PMMA gefährlich ist (--> In WZM definitiv!!).
Man sollte entsprechend starke Platten verbauen um genügend Sicherheitsreserve zu haben (--> Das ist ein Trugschluss, so viel Reserve ist mit einer PMMA-Scheibe nur in den seltensten Fällen möglich)
Prinzipiell sollte man "hoffen", dass die Maschinen Sicherheitsfenster mit PC-Kern haben - ohne Glas auf der Bedienerseite. "Reines" Sicherheitsglas (bestehend nur aus Gläsern verschiedener Art, ohne PC-Kern bringen gar nichts. Selbst wenn sie den Aufprall eines Bruchstücks aushalten, lösen sich auf Bedienerseite Glassplitter. Die Folgen kann sich jeder selber überlegen...
Die reine Angabe der Spindeldrehzahl sagt nichts über das Gefährdungsrisiko aus. Von Bedeutung ist hierbei die max. an der Maschine zu realisierende
Schnittgeschwindigkeit - unabhängig davon, ob sie ausgenutzt wird.
Der rechtliche Aspekt der Nachrüstung ist von "garf" treffend wieder gegeben worden (jedenfalls für uns Laien).
Grüße aus Berlin,
Bernd