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Produkthaftung

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Beitrag 16.01.2012, 09:50 Uhr
 
 
M128x1
Level 2 = CNC-Arena-Facharbeiter
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  Gruppe: CNC-Arena-Mitglied
Mitglied seit: 12.06.2010
Beiträge: 50
Hallo Foren Gemeinde,

ich habe eine Frage zur Produkthaftung?

Weiß jemand wie es sich mit der Produkthaftung verhält:

Wir machen Werkstücke für die Automobil Welt, wir unterschreiben nach der Fertigung für versch. Teile das diese unser Haus richtig und ordentlich verlassen haben.
Nun passiert was innerhalb von dem Werkstück, ein nicht sauber entgratetes Werkstück (Menschliches versagen) verliert den besagten Grat, dieser Grat führt als Beispiel dazu das das Auto stehen bleibt => Getriebe schaden. Wer haftet nun???

Wir als Zulieferer obwohl wir diese Werkstücke an unseren Kunden verschicken, der diese Teile montiert, und montiert an den Getriebehersteller weiter sendet.

Wer zahlt nun???

Vielen Dank für eure Antworten...
TOP     Richtlinien bestätigt am: 17.05.2012 - 09:12 Antworten   Zitieren  
 
 
 
Beitrag 16.01.2012, 09:52 Uhr
 
 
M128x1
Level 2 = CNC-Arena-Facharbeiter
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  Gruppe: CNC-Arena-Mitglied
Mitglied seit: 12.06.2010
Beiträge: 50
Es gibt keinen Zulieferer Vertrag o. ä.
Eine normale Bestellung die wir dann bestätigen das wir diese Werkstück bis da gefertigt haben.
TOP     Richtlinien bestätigt am: 17.05.2012 - 09:12 Antworten   Zitieren  
 
 
 
Beitrag 16.01.2012, 10:10 Uhr
 
 
bullet
Level 7 = CNC-Arena-Professor
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  Gruppe: CNC-Arena-Mitglied
Mitglied seit: 04.05.2009
Beiträge: 1.227
Hallo,

zahlen müsste die Haftpflicht der Firma,
die denn Schaden verursacht hat.

TOP     Richtlinien bestätigt am: 03.05.2012 - 12:41 Antworten   Zitieren  
 
 
 
Beitrag 16.01.2012, 10:13 Uhr
 
 
Locke99
Level 3 = CNC-Arena-Techniker
***
  Gruppe: CNC-Arena-Mitglied
Mitglied seit: 24.08.2010
Beiträge: 157
Hallo,

im normalfall der kunde, da er verpflichtet ist eine wareneingangskontrolle zu machen. diese ist aber bei grösseren serien nur stichprobenhaft.
sollte dann doch was passieren muss der kunde genau nachweisen das es ein herstellungsfehler von euch ist, er ist quasi in der beweis pflicht.
denn es könnte ja auch ein montage fehler sein bei dem der grat gebildet wurde durch quetschen oder ähnliches.

grüsse
TOP     Richtlinien bestätigt am: 03.05.2012 - 14:07 Antworten   Zitieren  
 
 
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