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Kündigung 3 Monate vor Ende der Ausbildung

Informationen zu Stellenangeboten

Hallo liebe Community,

wir möchten euch darauf aufmerksam machen , dass dies Forum dem fachlichen Erfahrungsaustausch und eben nicht für Stellenausschreibungen angelegt wurde! Es geht hier um Arbeitnehmer / Arbeitgeber und Arbeitsverhältnisse, rechtliche Belange und allgemeines zum Arbeitsverhältnis.
Wir erlauben seit einiger Zeit keine Stellenausschreibungen mehr im Forum.
Dennoch geben wir die Möglichkeit dazu über Marktplatz / "Stellenmarkt" - hierüber kann man auch Stellenangebote aufgeben diese werden dann auf jobinfo24 einem breiten Publikum gezeigt und bei fachlicher Ausrichtung auch dort in der Liste der IndustryArena eingereiht.
Für Unternehmen, Firmen, Jobagenturen & Co. gibt es professionelle Möglichkeiten Ihre Ausschreibungen zu platzieren.

Die AdminCrew
Beitrag 20.03.2015, 12:00 Uhr
hunt3r
hunt3r
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Beiträge: 155

Moin erstmal ich bin bzw war bis vor 4 tagen Auzubi Fachrichtung Frästechnik und hätte in 3 Monaten ausgemerzt
Jetzt hat mir mein Betrieb fristlos gekündigt mit der Begründung ich habe meine krankmeldung nicht eingereicht gescheiten denn mich abgemeldet was jedoch nicht stimmt ich kann beweisen per anruferliste das ich mit meinem Betrieb telefoniert habe naja lange Rede kurzer Sinn der Betrieb streitet dies ab und ich weiß nicht was ich tun soll denn das ist echt dreist so kurz vor dem Ende meiner Ausbildung mir zu kündigen... Naja meine Zwischenprüfung war mit 89% gesamt nicht die schlechtester und bitte um Rat von euch was ich tun muss bzw soll danke im vorraus
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Beitrag 20.03.2015, 12:26 Uhr
gekufi
gekufi
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Beiträge: 2.393

Hallo

Hast Du auch die schriftliche Kranmeldung abgegeben oder nur eine Telefonische? Letzteres kann auch ein Aufhänger sein, evtl. je nach Vorgeschichte. Denn im Normalfall (und im Zweifelsfall!) gelten als ordentliche Kranmeldungen nur die Krankmeldebescheinigungen der Ärzte.

ABER direkt fristlos kündigen geht im Normalfall nicht, da muss man erst (zweimal) Abgemahnt werden. Und in der Abmahnung muss auch die entsprechende Verfehlung stehen.
Mein Rat:
Gehe in diesem Fall mal unverbindlich zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. Wenn es ein freundlicher ist, bekommst Du denn ersten Rat in dieser Sache sogar Kostenlos. Ansonsten kostet die Erstberatung auch nicht viel. Und bitte nicht ewig warten, wenn möglich noch heute. Jeder Tag länger Warten macht es nicht besser. Denn irgendwann müssen z.B. für die Abschlussprüfungen auch Fristen bezüglich der Anmeldung eingehalten werden.

Ferner auch mal bei der für dich zuständigen Kammer (Handwerk oder Industrie) melden und dort nachfragen. Auch die können in solchen Fällen erste Hinweise geben und evtl. auch weiterhelfen.

Gruß Gerd


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Wer das Konzept der Unendlichkeit verstehen will, muss nur das Ausmaß menschlicher Dummheit betrachten.
Voltaire
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Beitrag 20.03.2015, 13:06 Uhr
Hawky
Hawky
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Evtl. kannst auch zum Betriebsrat gehen (falls vorhanden). Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, helfen die auch.

Gruß
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Beitrag 20.03.2015, 13:07 Uhr
Hawky
Hawky
Level 4 = Community-Meister
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Beiträge: 508

arg... i kapier des Editieren ned

Betriebsrat ist unabhängig von Gewerkschaftmitgliedschaft von Dir.
Evtl. hilft die Gewerkschaft auch, wenn man nicht Mitglied ist. (Versuch macht klug)

Der Beitrag wurde von Hawky bearbeitet: 20.03.2015, 13:10 Uhr
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Beitrag 20.03.2015, 13:11 Uhr
hunt3r
hunt3r
Level 3 = Community-Techniker
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Beiträge: 155

Ich war gerade bei unserer Industrie u. Handwerkskammer ich kann meine Prüfung trzd. Im Sommer machen und muss bis dahin nur ein Praktika machen bei irgendeiner firma
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Beitrag 20.03.2015, 14:04 Uhr
batthias
batthias
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Beiträge: 82

Hallo hunt3r,

An deiner Stelle würde ich dennoch, wie schon gesagt wurde, einen Anwalt am besten Fachrichtung Arbeitsrecht aufsuchen.
Es sei denn du willst auf keinen Fall zurück in deinen Betrieb und deine Prüfung so ablegen.
Du hast aber nur 3 Wochen Zeit gegen die Kündigung vorzugehen sonst wirds schwierig.
Nehme an ihr habt keinen Betriebsrat so wie das abgelaufen ist.

Hier kannst du dich informieren was du noch tun kannst und wie das dann abläuft. Aber am besten zum Anwalt gehen die wissen genau was zu tun ist.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als...-ausbilder.html


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KOMMAS, dienen,,, nur,, der DEKORATION,,
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Beitrag 20.03.2015, 14:11 Uhr
MikeE25
MikeE25
Level 7 = Community-Professor
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Beiträge: 1.722

QUOTE (hunt3r @ 20.03.2015, 13:00 Uhr) *
Moin erstmal ich bin bzw war bis vor 4 tagen Auzubi Fachrichtung Frästechnik und hätte in 3 Monaten ausgemerzt
Jetzt hat mir mein Betrieb fristlos gekündigt mit der Begründung ich habe meine krankmeldung nicht eingereicht gescheiten denn mich abgemeldet was jedoch nicht stimmt ich kann beweisen per anruferliste das ich mit meinem Betrieb telefoniert habe naja lange Rede kurzer Sinn der Betrieb streitet dies ab und ich weiß nicht was ich tun soll denn das ist echt dreist so kurz vor dem Ende meiner Ausbildung mir zu kündigen... Naja meine Zwischenprüfung war mit 89% gesamt nicht die schlechtester und bitte um Rat von euch was ich tun muss bzw soll danke im vorraus



Schalte umgehend einen Anwalt ein der mit Arbeitsrecht vertraut ist.
Gegen sowas muss und kann man angehen.
Sowas ist wirklich eine Frechheit.
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Beitrag 20.03.2015, 21:08 Uhr
CNCFr
CNCFr
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Beiträge: 1.927

Das war doch sicher nicht das erste Problem mit deinem Arbeitgeber ?
Gab es denn bereits vorher Abmahnungen? Falls ja, und evtl. auch noch wegen des gleichen Problems, wird's nicht so ganz einfach werden.
Und: Bist du bei der Arbeit genauso sorgfältig wie beim Schreiben?
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Beitrag 20.03.2015, 22:34 Uhr
VHMler
VHMler
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Beiträge: 148

Nabend,

der Schreibstil muss ja nicht mit dem Arbeitsstil ident sein.

Wichtig ist in so einem Fall, wie schon von den anderen Angesprochen eine rechtliche Beratung.
Bei dem Thema Wiedereinstellung die rechtlichen Aspekte unbedingt abklären. Eventuell könnten Anspüche verfallen wenn keine Klage eingebracht wird.
Bei erfolgreicher Wiedereinstellung würd ich mir nicht mehr großen Erwarten. Habs bei einen Kollegen gesehen, vor der Kündigung Fräser,
nach der erfolgreichen Klage Schraubensortierer und Zähler.

Kurz gesagt, so wie vorher wird´s nie mehr.

Gerade heute hab ich in der Zeitung einen Artikel über die Zunahme von Kündigungen seitens des Arbeitgebers im Krankenstand gelesen.
Da waren auch nicht alle gerechtfertigt.

Ist wohl gerade neben oder gerade wegen den Seelenverkäuferfirmen in Mode gekommen.

Gruß vom VHMler

Der Beitrag wurde von VHMler bearbeitet: 20.03.2015, 22:35 Uhr


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Was denkbar ist, ist machbar! .... Oder auch nicht?
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Beitrag 21.03.2015, 12:28 Uhr
coronet66
coronet66
Level 7 = Community-Professor
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Beiträge: 1.060

wäre doch hochinteressant, mal die vorgeschichte zur kündigung zu hören/lesen.
einfach so aus spass kündigt (eigentlich) niemand einem azubi kurz vor der schlussprüfung.
die sache mit der krankmeldung hört sich doch eher nach einem letzten (von mir aus auch vorgeschobenen) grund an.
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Beitrag 30.03.2015, 18:47 Uhr
hunt3r
hunt3r
Level 3 = Community-Techniker
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Mitglied seit: 18.02.2012
Beiträge: 155

Also der Hauptgrund lag darin das ich wärend meiner krankschreibung mit meinem Quad gefahren bin weil ich kein Auto besitze und irgendwie muss ich ja auch zum arzt usw kommen... Und krankgeschrieben war ich wegen eines kapselrisses in der Rechten Schulter. So 8 Tage nach dem ich die Kündigung bekommen habe war ich beim Anwalt wobei jetzt raus kam das man nur eine Woche Zeit hat Veto eieinzugelegen... Stimmt das? Und ich schreibe die ganze zeit mit meinem Handy wodurch es mir mit der Rechtsschreibung etwas schwer fällt

Mfg Rainer
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Beitrag 30.03.2015, 19:14 Uhr
Guest_CNCMarci_*
Themenstarter

Gast



Hallo,

lt. Paragraph 4 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.
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Beitrag 30.03.2015, 20:12 Uhr
MiBü
MiBü
Klugscheisser
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Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 18.05.2005
Beiträge: 2.402

QUOTE (hunt3r @ 30.03.2015, 18:47 Uhr) *
Also der Hauptgrund lag darin das ich wärend meiner krankschreibung mit meinem Quad gefahren bin weil ich kein Auto besitze und irgendwie muss ich ja auch zum arzt usw kommen... Und krankgeschrieben war ich wegen eines kapselrisses in der Rechten Schulter. So 8 Tage nach dem ich die Kündigung bekommen habe war ich beim Anwalt wobei jetzt raus kam das man nur eine Woche Zeit hat Veto eieinzugelegen... Stimmt das? Und ich schreibe die ganze zeit mit meinem Handy wodurch es mir mit der Rechtsschreibung etwas schwer fällt

Mfg Rainer



Servus,

Bus / Taxi? smile.gif


--------------------
Gruß

Michael
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Beitrag 30.03.2015, 21:10 Uhr
DickerSpan
DickerSpan
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Mitglied seit: 24.11.2005
Beiträge: 2.098

Kapselriss und Quadfahren passt irgendwie nicht richtig oder?
Alter, ich wette da war noch vieeel mehr. Du hast es nur selber noch nicht gecheckt.
In einigen Jahren kommt sicherlich die Erkenntnis.


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Schuster, bleib bei deinen Leisten!!!
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Beitrag 31.03.2015, 02:19 Uhr
lavan
lavan
Level 1 = Community-Lehrling
*
Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 30.06.2009
Beiträge: 31

Moin
Du solltest mal überlegen das auch deine ehemaligen Kollegen in diesem Forum unterwegs sind. Das was du dir geleistet hast , hätte in anderen Firmen für
10 Kündigungen gereicht . Auch 3 Monate vor der Prüfung.
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Beitrag 31.03.2015, 03:56 Uhr
Unbekannt
Unbekannt
Level 1 = Community-Lehrling
*
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Mitglied seit: 21.06.2012
Beiträge: 31

dann sollte man aber doch aus diesen gründen kündigen, und nicht auf so eine fadenscheinige gelegenheit warten...


möchte mal sehen wer sich ein taxi bestellt um zum arzt zu fahren....
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Beitrag 31.03.2015, 07:25 Uhr
Guest_CheapMetalWorks_*
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Gast



Schon schlimm da gehste unentschuldigt nicht zur Arbeit und wirst dafür auch noch gekündigt. Frechheit kann sich der Arbeitgeber doch denken das man Krank ist.
Geh mal schön klagen Anwälte freuen sich auf deine Kohle und bis das zum Ergebnis kommt ist deine Prüfung schon gelaufen.
Macht sich auch nicht gut im Lebenslauf, wenn deine zukünftigen AGs lesen das du vor der Prüfung fristlos gekündigt wurdest. Da kommen Fragen auf wenn die Beerbung überhaupt beachtet wird.
TIPP schleim dich bei deinem alten AG ein damit du da die letzten Tage noch absitzen kannst, nur um aus der Sache sauber rauszukommen. Wegen einem halben Jahr klagen ist nonsens, seh zu das deine Ausbildung sauber zu Ende führst.
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Beitrag 31.03.2015, 08:10 Uhr
garf
garf
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Mitglied seit: 28.02.2006
Beiträge: 593

Hallo,

QUOTE (Unbekannt @ 31.03.2015, 03:56 Uhr) *
möchte mal sehen wer sich ein taxi bestellt um zum arzt zu fahren....

vor 4 Wochen bin ich selber mit dem Taxi zur Kontrolle der vorherigen Behandlung zum Arzt,
und danch wieder nach Hause.
Man muss sich auch mal klarmachen, dass man bei Verabreichung von z.B. Narkosemitteln
leicht für eine gewisse Zeit fahruntuechtig ist.

Tschuess
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Beitrag 31.03.2015, 09:43 Uhr
Luk777
Luk777
Level 2 = Community-Facharbeiter
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Gruppe: Mitglied
Mitglied seit: 05.09.2013
Beiträge: 140

QUOTE (lavan @ 31.03.2015, 01:19 Uhr) *
Moin
Du solltest mal überlegen das auch deine ehemaligen Kollegen in diesem Forum unterwegs sind. Das was du dir geleistet hast , hätte in anderen Firmen für
10 Kündigungen gereicht . Auch 3 Monate vor der Prüfung.


Nu wirds interessant hier :doch:
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Beitrag 31.03.2015, 10:23 Uhr
CNC-Holzer
CNC-Holzer
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Mitglied seit: 26.08.2003
Beiträge: 280

QUOTE (Luk777 @ 31.03.2015, 09:43 Uhr) *
Nu wirds interessant hier :doch:


Na los spuck es aus, da war doch noch mehr.
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Beitrag 31.03.2015, 10:24 Uhr
MikeE25
MikeE25
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Mitglied seit: 14.01.2011
Beiträge: 1.722

QUOTE (Dicker Span @ 30.03.2015, 21:10 Uhr) *
Kapselriss und Quadfahren passt irgendwie nicht richtig oder?
Alter, ich wette da war noch vieeel mehr. Du hast es nur selber noch nicht gecheckt.
In einigen Jahren kommt sicherlich die Erkenntnis.



Wenn er kein Auto hat ? Irgendwie muss er ja zum Arzt oder in den Supermarkt. Mit Taxi wärs vermutlich für einen Azubi unbezahlbar.
Außerdem: so lange der Arzt nicht schriftlich festgelegt hat, dass er gewisse Tätigkeiten (wie Quad Fahren) nicht ausüben darf, schaden die auch nicht dem Heilungsfortschritt und müssen vom Arbeitgeber akzeptiert werden.
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Beitrag 31.03.2015, 11:25 Uhr
Guest_Ladykiller_*
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Gast



Ehrlich gesagt ist das hier etwas wo mir komisch erscheint, erstens ist es mittlerweile nicht mehr so einfach einen azubi zu kündigen vorallem nicht ohne schwerwiegende gründe fristlos.
Hier werden zuviel fakten verschwiegen usw., selbst einen azubi normal zu kündigen ist schon schwierig nach der Gesetzgebung.
Ich bin der Meinung das das was hier erzählt wurde lange nicht alles war, um so eine Kündigung zu tätigen müssen abmahnungen schon vorher erfolgt sein.
Desweiteren nur wegen krankschreibungen heist es nicht das man nichts tun darf, genauer bedeutet das eigentlich nur das man eine erholungspause/Kurierpause ärztlich bekommt.
Ob man in den Park spazieren geht etc. ist kein verstoß, man darf privat alles tun was den momentanen zustand nicht verschlechtert oder den Heilungsprozess in die länge zieht alles andere ist rechtlich nicht erlaubt.
Wer eine erkältung hat darf ohne bedenken raus oder in nem park spazieren sogar ins kino rechtlich gesehen, wobei ich kino persöhnlich etwas dreist finde.
Man darf nur nicht saufen gehen oder auf partys etc. da diese eine erkältung zb. verschlimmert.
Sollte man tätigkeiten ausüben die den momentanen gesundheitsstand weiter gefährden und gegen die kurierung sind ist eine Kündigung rechtensn da man in diesem fall gegen Ärztliche anordung und seiner Genesungpause verstoßt.

Wer ein gebrochenes bein hat oder was am bein gelenk etc. und dann quad fährt verschlechtert somit seinen gesundheitsstand und widersetzt sich der ärztlichen anordung wie auch dem gesetz, dadurch ist diese kündigung auch rechtens, ob fristlos hängt davon ab was vorher schon vorgefallen ist.
Soetwas kann man überall nachlesen, und sollte für jeden bekannt sein, da muss man nicht viel überlegen.
Ist normalerweise alles eine total logische sache.

Mag hart klingen ist aber so, und wer sich krank schreiben lässt und erwischen lässt bei gegen ärztlichen anordnungen ist dazu noch selbst schuld.
Dein Arbeitgeber hat richtig gehandelt wenn auch hart, ob die fristlose in ordnung ist kann ich nicht beurteilen weis ja nicht was noch war.
Fakt ist nur so lernt jemand wie hart das leben ist, ich kenne genug solche leute und ausreden, eventuell sollte man damit leben und seine fehler selbst eingestehen und beim nächsten mal sich an die Linien halten, ein Arzt erklärt dir diese auch was du darfst und was nciht bei welchen Krankheiten etc., mann muss nur fragen.

Der Beitrag wurde von Ladykiller bearbeitet: 31.03.2015, 11:39 Uhr
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Beitrag 31.03.2015, 12:01 Uhr
Guest_Ladykiller_*
Themenstarter

Gast



QUOTE (MikeE25 @ 31.03.2015, 11:24 Uhr) *
Wenn er kein Auto hat ? Irgendwie muss er ja zum Arzt oder in den Supermarkt. Mit Taxi wärs vermutlich für einen Azubi unbezahlbar.
Außerdem: so lange der Arzt nicht schriftlich festgelegt hat, dass er gewisse Tätigkeiten (wie Quad Fahren) nicht ausüben darf, schaden die auch nicht dem Heilungsfortschritt und müssen vom Arbeitgeber akzeptiert werden.

Schwachsinn, meinst du dein Arzt gibt dir nen zettel mit allen dingen die du nicht tun darfs????
Ein gesetz besagt foglendes, wer krank geschrieben ist darf keine tätigkeiten ausüben die den gesundheitszustand verschlechtern können oder diesen in DIe länge ziehen. anosnsten ist dieser hinfällig und man hält sich nicht daran, wenn man selbst gegen dieses verstoßt braucht man sich nicht zu wundern wenn etwas passiert.

Es gibt freunde, Eltern etc. mittlerweile bestelldienste, desweiteren wird geprüft wie weit entfernt der nächste supermarkt ist, desweiteren kann man bei bestimmten fällen auch den arzt nach hause konsultieren.

Also das sind die tatsachen, und vor dem Gericht auch, ausser man bekommt einen extrem sozialen richter der das anders auslegt.
Desweiteren ist es logisch das wenn man zb sein Kniegelenk verletzt hat laufen, Fahradfahren, Mototorad etc. nicht nutzt um das gelenk zu schonen, darum sagt ja auch ein arzt immer das man in diesem falle sein Knie schonen soll. darunter zählen alle tätigkeiten die dies beeinträchtigen egal ob diese auf einem zettel stehen oder gesagt wurden etc..
Da ein normal denkender Mensch soetwas auch automatisch wissen müsste, ausser man hat nen IQ wie ein stein.
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Beitrag 01.04.2015, 06:49 Uhr
Keule0
Keule0
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... hier wird aber ganzschön spekuliert.

also ich sehe nicht so zweifelsfrei, das man beim Quadfahren seine Gesundheit übermäßig gefährdet.

ich weiß ja nicht wo die Verletzung genau war, aber in vielen Fällen könnte er doch ohne Probleme Quad fahren. Die Beine werden beim Quad z.B. nur benutzt zum bremsen und schalten. Das sind alles Tätigkeiten die keine großen Kräfte erfordern. Auch Auto fahren kann man und muss man wenn man z.B. Probleme mit dem Miniskus hat.

ich glaube allerdings auch, dass da noch mehr sein muss. Andererseits gibt es aber bekloppte sowohl auf seiten der AG wie auf seiten der AN.
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Beitrag 01.04.2015, 10:22 Uhr
MikeE25
MikeE25
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QUOTE (Ladykiller @ 31.03.2015, 12:01 Uhr) *
Schwachsinn, meinst du dein Arzt gibt dir nen zettel mit allen dingen die du nicht tun darfs????
Ein gesetz besagt foglendes, wer krank geschrieben ist darf keine tätigkeiten ausüben die den gesundheitszustand verschlechtern können oder diesen in DIe länge ziehen. anosnsten ist dieser hinfällig und man hält sich nicht daran, wenn man selbst gegen dieses verstoßt braucht man sich nicht zu wundern wenn etwas passiert.


Vor Gericht müsste der AG beweisen, dass der AN im krankgeschriebenen Zustand etwas vorsätzlich gemacht hat, dass seine Gesundung hinauszögern kann.
Wenn der Arzt dem Patienten keine Einschränkungen auferlegt hat, wird es schwer. Dann müsste der AN mit einem Sachverständigen nachweisen, dass Quad fahren den Tatbestand erfüllt hätte und selbst wenn es einen Sachverständigen gibt der das bestätigt, müsste man dem AN noch nachweisen, dass es das fahrlässig und wissentlich gemacht hat, was mangels Einschränkung des Arztes auch wieder schwierig wird.
Fazit: der AG hätte in diesem Fall keine Chance vor Gericht und wäre sogar Schadenersatzpflichtig für die ungerechtfertigte Kündigung.
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