QUOTE (baconpep @ 04.11.2009, 00:43)
Hallo
Muß nicht aus'm 1 Lehrjahr sein, geht auch aus'm 4.
Das was du Präsentieren willst, muß im Rahmenlehrplan stehen.
1. bietet sich nur immer gut an, weil man da vom Azubi noch nicht sonst etwas verlangen darf und auch mit der Erklärung sich bissel Zeit lassen kann. Das ganze in die länge ziehen kann.
Also nicht Körnen und Anreisen nehmen und du sagst dein Azubi ist im 3.LJ.
Die Meßschraube ist der Klassiker, Prüfungsausschuß ist wirklich schon satt von dem Thema.
Ich hab mir zb. bei meine Präsentation das Wechseln von Aufschraubbaren Drehfutterbacken genommen.
Schönen Neuen Satz genommen, bissel Schönes Schwarzes Graphitpulver gezeigt, das unter Schrauben gehört eine Inbus und bissel Bla Bla.
Und ganz Wichtig die SICHERHEITSVORSCHRIFTEN immer wieder Laut und Deutlich erwähnen.
Gruß Baconpep
Muss es wirklich im Rahmenlehrplan enthalten sein vom Lehrling.
Meines Wissens nach nicht, weil ich hab das mit dem Dichtungswechseln
am Pneumatikzylinder gemacht, das kommt ja im Rahmenlehrplan auch nicht vor.
Mein Lehrling wo ich unterwiesen hab war von meinem Meisterkurs und der war Zahntechniker,
du musst deinem gegenüber nur erklären und er muss es nachvollziehen können.
Gut, es sollte schon was mit deinem Bereich zu tun haben.
Klar ist es von vorteilen wenn er was davon versteht, aber am wichtigsten ist es das du weißt was du machst.
Mach deine Unterweisung präsentiere sie deinem Lehrer an der Meisterschule und der wird dir sagen ob das geht oder nicht.